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Bürgerversammlungen 2024

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schweitenkirchen, im Jahr 2024 werden wieder insgesamt fünf Bürgerversammlungen in den einzelnen Ortsteilen abgehalten. Folgende Termine wurden festgelegt:

Termine für die Bürgerversammlungen 2024:

Donnerstag, den 11.01.2024, 19:00 Uhr                  Landgasthof Weiß, Aufham

Donnerstag, den 18.01.2024, 19:00 Uhr                  Mion`s Café, Sünzhausen

Donnerstag, den 25.01.2024, 19:00 Uhr                  Hotel-Gasthof Liebhardt, Geisenhausen

Dienstag, den 30.01.2024, 19:00 Uhr                       Gasthaus Federl, Gundelshausen

Donnerstag, den 01.02.2024, 19:00 Uhr                  Gasthaus Bernbeck, Schweitenkirchen

Alle interessierten Gemeindeangehörigen, die in der Gemeinde Schweitenkirchen wohnen, sind zu den Bürgerversammlungen herzlich eingeladen. Nach Art. 18 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) können dabei das Wort grundsätzlich nur Gemeindebürger (Wahlberechtigte zu den Gemeindewahlen) erhalten; Ausnahmen davon kann jedoch die Bürgerversammlung beschließen. Empfehlungen der Bürgerversammlungen müssen vom Gemeinderat innerhalb einer Frist von drei Monaten behandelt werden. Es werden jedoch keine privaten Angelegenheiten, sondern nur solche Wünsche und Anträge behandelt, die für die Allgemeinheit von Bedeutung sind.

Anträge, deren Beantwortung wegen ihres Umfanges oder ihrer Bedeutung einer längeren Vorbereitung bedürfen, sind mindestens 8 Tage vor der jeweiligen Bürgerversammlung schriftlich bei der Gemeinde Schweitenkirchen, Hauptstr. 29, 85301 Schweitenkirchen oder per E-Mail an info@gemeinde-schweitenkirchen.de einzureichen.

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